Startseite Dj Leo Video Bilder Musik Hochzeit Kunden Kontakt Impressum+AGB Leos Musikrepertoire news Leo Event- & Hochzeits Jaguar von 1939 Impressum+AGBStartseite ImpressumLeos Hessen-DJInhaber Matthias LeonardIm Wingertsgrund 14061449 Steinbach / TaunusBüro: 06171 / 631 98 66E-Mail: Leos@Hochzeit-Discjockeys.deE-Mail: Leos@Hessen-DJ.deInternet: http://www.Hochzeit-Discjockeys.deInternet: http://www.Hessen-DJ.deUmsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe, USt-ID DE246587691Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV, § 5 TMG und § 55 RStV: Matthias Leonard, Leos Hessen-DJUrhebernutzungsrechte:Die Informationen (Texte, Bilder etc.), die Gestaltung und die Funktionalität der Website von www.hochzeit-discjockeys.de und www.hessen-dj.de sind urheberrechtlich geschützt. Die Suchsysteme von Leos Hessen-DJ dürfen nur für persönliche Zwecke verwendet werden. Keinesfalls ist es gestattet, die abgerufenen Informationen online oder auf andere Medien weiter zu verbreiten oder kommerziell zu nutzen. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle der Website www.hochzeit-discjockeys.de und www.hessen-dj.de übernimmt Leos Hessen-DJ keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Leos Hessen-DJ, die sich auf Schäden jeglicher Art beziehen, welche durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht worden sind, wer-den ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. DatenschutzhinweisDiese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten, die von Google gespeichert werden, in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )§1. Inkrafttreten des Vertrages und VertragsgegenstandMit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber (AG) die Richtigkeit der im fernmündlichen oder schriftlichen Angebot des Auftragnehmers (AN) angegebenen Daten. Das Angebot ist für den AN bis 7 Tage nach Erstellung verbindlich, falls nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftrag wird von dem Tage rechtsgültig, an dem er bei dem AN von dem AG unterschrieben eingeht und unterliegt damit untenstehenden Vertragsbedingungen. Bei diesem zustande gekommen Vertrag handelt es sich um einen Gastspielvertrag mit dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt für den vorgesehenen Zeitraum eine Dienstleistung, gegebenenfalls inklusive Beschallungsanlage und weiterem Zubehör. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber diese Leistung des Vermieters abzunehmen und diese, wie vereinbart zu vergüten.§2. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers (AN) gegenüber dem Auftraggeber(AG)Der AN ist verpflichtet alle im Vertrag beinhalteten Leistungen wie vereinbart durchzuführen, sei den er ist durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromstörungen etc. daran gehindert. Beinhaltet der Vertrag die Anmietung technischer Ausstattung, übernimmt der AN den Transport der Beschallungsanlage und beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt den Aufbau der Anlage. Der AN hält sich an die vereinbarten Zeiten auch für die künstlerische Darbietung, wenn dies nicht durch unvorhersehbare und vom AN nicht zu verantwortende verhindert ist. Der Abbau der Anlage erfolgt durch den AN unmittelbar nach Ende der Darbietung, falls nicht anders im Vertrag vereinbart. Die Zusammenstellung der an die örtlichen Bedingungen angepassten Anlage wird ausschließlich durch den AN vorgenommen. Eine Reklamation über Güte der Anlage kann von dem AG nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung geltend gemacht werden, sei denn sie weicht offensichtlich von der Güte der zugesicherten Anlage stark ab. Der Stil und die Art der Darbietung, ist dem AG vom AN bekannt gemacht worden und obliegt alleine dem AN. Zusätzliche Leistungen, werden vom Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt. §3. Leistungen und Pflichten des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN)Der AG verpflichtet sich, dem AN den Veranstaltungsort zu dem oben angegebenen Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus und Ende des Abbaus zugänglich zu machen. Für die Beschallungsanlage und das DJ Pult stellt der AG eine mindestens 2 x 1,5 m große, trockene und witterungsgeschützte Aufbaufläche zur Verfügung. Außerdem ist für die Lautsprecher geschützter Platz freizuhalten. Die Kosten für den verbrauchten Strom trägt der AG. Der AG informiert den AN spätesten 30 Minuten vor Ende einer Veranstaltung über den geplanten Zeitpunkt des Veranstaltungsendes. Der AG verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern und GEMA-Gebühren für alle für die Veranstaltung benötigten und vom eingesetzten Personal mitgebrachten Tonträgern in voller Höhe zu übernehmen. Es ist hierbei der erhöhte Satz für das Abspielen digitaler Medien und Tonträger-Duplikaten zu berücksichtigen. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. Der unterzeichnende AG haftet für das Einhalten des Vertrages und versichert, dass er für die Veranstaltung ausreichend versichert ist.§4. Gewährleistung und Haftung Für den Erfolg der Darbietung übernimmt der AN keine Gewährleistung. Die Haftung des AN gegenüber dem AG ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals. In allen anderen Fällen haftet ausschließlich der Veranstalter insbesondere für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung. Der AN ist verpflichtet alle im Vertrag beinhalteten Leistungen wie vereinbart durchzuführen, sei denn er ist durch Unverschulden daran gehindert. Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer von Beginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Anlage die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals, das gestellte technische Equipment und die Tonträger des ANs. Regressansprüche gegenüber dem AN, aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Nichterfüllung von Bestandteilen des Vertrages, müssen innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung der Dienstleistung bei diesem schriftlich geltend gemacht werden.§5. Vergütung, Zahlung und FälligkeitDie Höhe der Vergütung ist im Vertrag festgelegt und berechnet sich aus der Grundgage und den zusätzlich erbrachten Leistungen. Die Zahlungspflicht über die Gesamtvergütung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung und der Art und Weise der vollbrachten Dienstleistung, falls diese nicht wesentlichen Bestandteilen des Vertrages widersprochen hat. Der AG ist verpflichtet die komplette Vergütung, spätestens bis zum Ende der vereinbarten und vollbrachten Dienstleistung, gezahlt zu haben. Der schon im Vorfeld feststehende Vergütungsbetrag der Grundgage kann vom AG vor der Veranstaltung auf das vom AN angegebene Bankkonto überwiesen werden. Der Restbetrag für die tatsächlich erbrachten Leistungen muss in bar in EUR vom AG an das vom AN zum Empfang der Zahlung ermächtigten Personal erfolgen. Zahlung per Scheck oder Kreditkarte wird vom AN nicht akzeptiert. Der AG befindet sich ab dem ersten Tag nach erbrachter Dienstleistung in Zahlungsverzug. Mahnt der AN eine Forderung an, wird die Mahnung mit 10,00 € Mahngebühr berechnet. Bei erfolgloser Mahnung wird das Gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Die Kosten hierfür übernimmt der Zahlungspflichtige. §6. Rücktritt vom Vertrag und Verhinderung von der VertragserfüllungDas Rücktrittsverlangen von dem Vertrag ist nur in schriftlicher Form rechtsgültig. Rechtskräftig wird dieses von dem Zeitpunkt, an dem dieses bei dem Vertragspartner eingegangen ist. Eine Verhinderung des AN durch Krankheit, Unfall, oder familiären Todesfall 1. Grades, hat dieser unverzüglich dem AG dies zu belegen. Der AN ist in den genannten Fällen von seiner Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers und die Vergütungspflicht des Auftraggebers heben sich dann gegeneinander auf. Ist der AN aus anderem unvorhersehbarem Grunde verhindert alle in Auftrag gegebenen Leistungen vollständig zu erfüllen, ist er verpflichtet für einen angemessen Ersatz zu sorgen. Springt ein dritter als Vertragspartner für den AN ein, muss dies dem AG früh möglichst schriftlich bekundet werden. Akzeptiert der AG den Ersatz nicht, muss er dies ausdrücklich in schriftlicher Form innerhalb von vier Tagen dem AN mitteilen, damit er vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten kann. Ein Rücktritt seitens des Kunden aus anderweitigen Gründen ist verbunden mit Stornokosten. Diese errechnen sich in Abhängigkeit vom Datum des Vertragsrücktrittes und dem Veranstaltungstermin wie unten angegeben. Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Bruttogage,Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Bruttogage, Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Bruttogage§7. DatenschutzAlle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen bezogenen Daten werden gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrages notwendigen Daten, wie Name und Anschrift des Kunden, sowie der Lokation werden im Rahmen der Durchführung der Leistung nur an die notwendigen Servicepartner für die Durchführung des Auftrages weitergegeben.§8. SonstigesÄnderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Sollte eine Bestimmung in dieser Vertragsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Bad Homburg v.d.H. Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft. DJ-Leo Impressum & AGB § http://maps.google.de/maps?hl=de&q=matthias+leonard+steinbach&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&biw=1280&bih=603&wrapid=tlif133078927014010&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wl Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |